- Als Landes-NGO haben wir Rechte, welche die ausländischen Hilfswerke nicht ausüben können, namentlich Inspektionsrechte;
- Die Einbindung der Bevölkerung durch eine Landes-NGO ist einfacher, als wenn die Bürger eines Staates ständig von Ausländern angeleitet werden;
- Die Nachhaltigkeit ist mit einer NGO vor Ort gewährleistet;
- Die Eigenverantwortung und Selbständigkeit kann sich nur entwickeln, wenn die Unabhängigkeit vom Ausland so weit als möglich gegeben ist.
- Notfallbetreuung von Strassentieren und privat gehaltenen Haustieren;
- Aufklärung und Behandlung der Haustiere in den Dörfern - aufsuchende Tätigkeit;
- Unentgeltliche Hilfe für das Tier, wo immer die finanziellen Mittel fehlen!
- Kontrolle der staatlich angeordneten Kastrationsprogramme - was gemäss Verordnung einer Landes-Tierschutzorganisation erlaubt wird.
- Diese Tierschutzorganisation nimmt ihre Arbeit im Sommer 2018 auf;
- Ihr steht ein zur Ambulanz ausgebauter Ford zur Verfügung, der privat gestiftet wurde;
- Benützt werden dürfen die Tierklinik Pro Vet in Gjakova;
- Die NGO verfügt noch über keine eigenen Mittel. Sie arbeitet im Auftrag der Schweizerischen Stiftung StrayCoCo, welche ihre Hauptunterstützerin ist;
- Eigenmittel sollen durch Spendenaufrufe beschafft werden. Wir sind uns aber bewusst, dass dies lange dauern kann.